Kreisjägerschaft NORDFRIESLAND e.V.

Meer als Jagd

HUNDE und KATZEN

Grundsätzlich haben beide, Tierhalter und Jäger, das Wohl der Tiere im Sinn. Haustierbesitzer wollen ihrem Liebling Auslauf verschaffen. Jäger stellen sicher, dass die Wildtiere in ihrem Revier ungestört sind und auch die Amsel möchte ihren Nachwuchs flügge werden sehen.

Besonders gefährdet ist tragendes Wild und Jungwild, weil es nicht schnell genug flüchten kann oder als natürlichen Schutzinstinkt reglos am Boden verharrt. Auch Bodenbrüter haben keine Chance. Da Wildtiere ihre Nachkommen überwiegend in der Zeit vom 01. April bis 15. Juli zur Welt bringen, sollten Sie Ihren Hund in dieser Zeit nicht von der Leine lassen.

Auch beim Spaziergang im Winter sollten Sie Ihren Hund nicht ableinen. Um mit der Kälte zu Recht zu kommen, ist die Herzfrequenz der Wildtiere deutlich herabgesetzt und dies macht sie empfindlicher gegen Störungen. Werden Sie von einem Hund gehetzt, fehlt ihnen die Energie zum überleben.

Wann gilt eine Anleinpflicht?

Im Wald gilt in Schleswig-Holstein ein genereller Leinenzwang für Hunde. Dies ist im Landeswaldgesetz §17 festgelegt. Verstöße können mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro geahndet werden.

Laut Wasserschutzgesetz §70 ist es verboten Hunde unangeleint auf oder in dem Deich zu führen. Zuwiderhandlungen können hier sogar mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Ferner ist es verboten, Hunde außerhalb der ordnungsgemäßen Jagdausübung unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen. Die Gesetzesgrundlage hierzu findet sich im Landesjagdgesetz  §29. Verstöße können mit Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Weiterhin gibt es in Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Verordnungen hinsichtlich einzelner Naturschutzgebiete, die einen Leinenzwang auferlegen.

Tipps für Hundehalter:

Auch wenn der Freilauf erlaubt ist: Nehmen Sie Rücksicht auf die wild lebenden Tiere. Hunde, die einen ausgeprägten Jagdinstinkt besitzen, sollten niemals von der Leine gelassen werden, auch nicht auf Wegen. So manch alter Rüde ist bei plötzlich aufspringendem Wild noch einmal jung geworden.

Tipps für Katzenhalter:           

Falls Ihre Katze ein Freigänger ist, sollten Sie unbedingt über eine Kastration nachdenken. Kastrierte Katzen haben ein kleineres Revier, weil sie nicht in gleichem Maße in Revierkämpfe verwickelt sind wie unkastrierte.  Die Kastration von Freigänger-Katzen ist auch das wirksamste Mittel, um die unkontrollierte Vermehrung streunender Katzen zu verhindern.Vor allem in der Brut- und Setzzeit zwischen dem 01. April und dem 15. Juli, der Aufzuchtzeit unserer Wildtiere, beschränken sie bitte den Freigang Ihrer Katze. Insbesondere die Vogelwelt wir es Ihnen danken.

Wann gelten Haustiere als wildernd?

Als wildernd gelten Hunde, die im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung der sie führenden Person sichtbar Wild verfolgen oder reißen und Katzen, die im Jagdbezirk weiter als 200 m vom nächsten Hause angetroffen werden.

Dürfen Jäger auf Haustiere schießen?                                                                        

Jägern ist es erlaubt, auf wildernde Tiere zu schießen. Dieses Recht basiert auf dem Jagdschutz. Er umfasst gemäß § 23 des Bundesjagdgesetzes vor allem den Schutz des Wildes vor Wilderern, Wildseuchen, Futternot, aber auch vor wildernden Hunden und Katzen. Bedenken Sie: Wildernde Haustiere können für Rehe, Feldhasen und Bodenbrüter in der Tat zu einer großen Gefahr werden.